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Haftungsrisiko in öffentlichen Gebäuden: die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben.

Türen in stark frequentierten Gebäuden wie Schulen und Krankenhäusern sind sicherheitsrelevant und müssen regelmäßig gewartet und instandgehalten werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind vielfältig und das Haftungsrisiko sehr hoch. Doch wer darf diese Arbeiten ausführen? Und welche Regelungen sind für welche Anlangen wichtig? Wir klären auf!

Betreiber haben die Pflicht, alle Anlagen zu warten und auf dem neusten Stand zu halten. Dadurch haftet der Betrieber auch bei Unfällen.

Eines der häufigsten Probleme ist jedoch, dass Eigentümer und Betreiber nicht über die Pflichten informiert sind. So ist die Suche nach einer geeigneten Firma oft komplex und vielfältig.


Wo sind die Gefahren am größten?


Um die Thematik strukturiert anzugehen unterscheiden wir zunächst zwischen klassischen Türen, Rauch- und Brandschutztüren und Automatiktüren.

Die gesetzliche Grundlagen und Anforderungen für die Instandhaltung sind unterschiedlich.


Brandschutztüren

Die klassischen Brandschutztüren sind Teil eines Brandschutzkonzepts. Das selbstständige Schließen im Brandfall muss in jedem Fall gewährleistet werden. Daher ist eine regelmäßige Wartung verpflichtend, um die Funktionalität im Brandschutz zu gewährleisten und die Sicherheit möglichst einfach zu optimieren. Dazu gehört auch die Dokumentierung der Arbeiten.



Wenn aufgrund Ihrer Nutzung Rauch- und Brandschutztüren offen gehalten werden müssen, kommen Feststellanlagen zum Einsatz.


Diese halten die Türen magnetisch oder mechanisch auf und sind mit einem Rauchmelder verbunden, der im Alarmfall das Schließen der Türen auslöst. Die am häufigsten verwendeten Feststellanlagen liefern die Firmen DORMAKABA und GEZE. In diesem Fall gelten noch strengere gesetzliche Vorgaben, vereinheitlich in der DIN 14677. Dazu haben wir bereits einen detaillierten Beitrag erarbeitet (Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: hier).


Automatiktüren

Um Barrierefreiheit zu gewährleiten und einen höheren Komfort bei der Nutzung zu realisieren, hat der Einsatz von Automatiktüren in den letzten Jahren stark zugenommen. Wir sprechen hier in erster Linie von Drehtürantrieben oder Automatik-Schiebetüren, die häufig in Eingangsbereichen eingesetzt werden.

Doch aus der Automatisierung ergeben sich auch große Gefahren. Türen, die sich automatisch bewegen, können schwerwiegende Unfälle verursachen, wenn die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen nicht einwandfrei funktionieren.


Nachdem es 2004 zu einem tödlichen Unfall im Düsseldorfer Flughafen kam, wurden die gesetzlichen Vorgaben grundlegend überarbeitet und verschärft. Notwendige Sicherheitsvorkehrungen, Prüf- und Wartungszyklen sowie Dokumentationspflichten wurden mit der DIN 18650 eindeutig festgelegt (Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: hier).

Wichtig ist anzumerken, dass Automatiktüren verstärkt dort zum Einsatz, wo sich besonders gefährdeten Personengruppen wie beispielsweise Senioren, Kinder oder anders eingeschränkte Menschen aufhalten. Die Vorgaben der DIN-Norm sind also richtig und wichtig.

Hierzu gehört auch der Fingerschutz, der mit modernen Systemen ohne viel Aufwand auch in Standard-Türen, beispielsweise in Schulen oder Kindergärten, integriert werden kann.


Wer darf Prüfungen, Wartungen und Reparaturen ausführen? Eine gesetzeskonforme Instandhaltung kann nur durch sach- und fachkundiges Personal erfolgen. In der Regel erfüllt das hauseigene Personal diese Voraussetzungen nicht.


Als Nachweis über die Sachkunde gelten entsprechende fabrikatspezifische Zertifikate, die belegen, dass das Personal fundiertes Wissen über alle Teile und Ihre Zusammenwirkung hat.

Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Anlagen häufig aus mehreren Komponenten bestehen, weshalb ein einfaches Zertifikat eines einzigen Herstellers für die Überprüfung solcher Anlagen meist nicht ausreicht. So müssen die Fähigkeiten in allen mit der Tür verbundenen Feldern nachgewiesen werden. Ein häufig anzutreffendes Beispiel hierzu sind Feststellanlagen, bei denen die Sachkunde über Feststellvorrichtung und Tür notwendig sind. Wir betreuen im norddeutschen Raum über 200 Kunden mit über 850 sicherheitssensiblen Anlagen (Brandschutztüren, Feststellanlagen und Automatiktüren) und verfügen über ein breit ausgebildetes Fachpersonal. Gerne beraten wir Sie kostenlos zur Integration einer modernen und sicheren Lösung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein entsprechendes Sicherheitskonzept. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf (hier)



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