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DIN 14677: Prüfpflichten für Feststellanlagen

Seit 2011 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Wartung für Feststellanlagen. Wir meinen: wichtig und richtig!

Was sind Feststellanlagen und welche Funktion haben sie?


Eine eindeutige Definition hierzu liefert die DIN EN 14637. Demnach ist eine Feststellanlage eine

"... Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten, die die Funktion hat, selbstschließende Feuer- /Rauchschutztüren offen zu halten und im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Selbstschließen auszulösen...“

Klar: eine Rauch- oder Brandschutztür kann ihren lebenstrettenden Auftrag nur im geschlossenen Zustand erfüllen. Deswegen sind Rauch- und Brandschutztüren immer selbstschließend. Was aber wenn aufgrund ihres Einbauortes oder ihrer Funktionalität eine Brandschutztür für den Normalbetrieb offengehalten werden muss? (z. B. In einem Treppenhaus oder in langen Fluren) In diesem Fall kommt eine Feststellanlage zum Einsatz. Sie macht das „Selbstschließen“ kontrolliert unwirksam. Die Tür ist beim Normal- betrieb immer geöffnet und schließt im Brandfall. Das wird durch den Einsatz von Rauchmeldern und/oder Rauchmeldezentralen gewähr- leistet. Damit sind Feststellanlagen echte Lebensretter, denn sie halten Flucht- und Rettungswege, bzw. Brandabschnitte rauch- und gefahrenfrei.


Welche Vorschriften gelten für den Einsatz von Feststellanlagen?


Die technischen Anforderungen an eine Feststellanlage werden durch unterschiedliche Vorschriften und Normen geregelt. Dazu zählen vordergründig - Die Richtlinien für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - DIN EN 14637: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – - Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik der Anlage.


Wartung und Instandhaltung - Vereinheitlicht durch die DIN 14677


Bis zum Jahr 2011 waren die Vorschriften für die Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen nur unzureichend konkretisiert. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften (s.o.) verpflichteten zwar zu einer jährlichen Wartung, aber die Wartungsinhalte, sowie die Pflich- ten des Betreibers und Instandhalters blieben ungeklärt. Auch der Austausch von Brandmeldern war bislang nicht geregelt. Dadurch wurde das Einholen von Angeboten für die Wartung und Instandhaltung insbesondere durch die sehr breite Preisspanne er- schwert. Jedermann konnte sich ohne Nachweis zum „Fachmann für Feststellanlagen“ erklären und Dienstleistungen am Markt anbieten. Das hat dazu geführt, dass Feststellanlagen über Jahre hinaus gar nicht oder nur unzureichend gewartet worden sind. Brandmelder sind nicht fristgerecht inspiziert und ausgestauscht worden, und den Betreibern wurde „vermeintliche Sicherheit“ verkauft. Mit dem Inkrafttreten der DIN 14677 im März 2011 ist damit nun Schluss. Die Norm umfasst eine klare Regelung zu den Wartungsarbeiten, die an einer Feststellanlage durchgeführt werden müssen. Zudem legt sie die fachlichen Anforderungen an den Instandhalter fest. Die jährlichen Wartungen dürfen nur noch durch eine „Fachkraft für Feststell- anlagen“ (u.U. auch „Instandhalter für BMA“) und die Funktionsprüfungen sind mindestens vierteljährlich von einer „eingewiesenen Per- son“ auszuführen. Auch die Tauschzyklen von Brandmeldern sind genau definiert. Sie müssen je nach System nach 5 oder 8 Jahren, bzw. nach Herstellervorgabe ersetzt oder vom Herstellerwerk inspiziert werden.

Fazit


Die DIN 14677 füllt die Lücke aus den bisherigen Regelungen zum Thema Wartung und Instandhaltung mit klar formulierten Anforde- rungen an die Wartungsarbeiten und genau definierte Pflichten, für Betreiber und Instandhalter. Dadurch ergeben sich für den Betreiber von Feststellanlagen folgende Vorteile:


- Wartung nur noch durch qualifiziertes Fachpersonal mit Kompetenznachweis. Echte statt vermeintliche Sicherheit ! - Ausführungssicherheit für Betreiber und Instandhalter - Klare Anforderungen an die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten - Mehr Sicherheit durch feste Tauschzlyken für Brandmelder

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