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DIN 14677 - Besteht Bestandsschutz ? Was sagen die Versicherer ?

Müssen ältere Feststellanlagen ersetzt werden, wenn sie nicht mehr zugelassen aber augenscheinlich funktionsfähig sind? Wir klären auf.

Das sagen die Versicherer


"Zu begrüßen ist, dass alle wichtigen Aspekte der Instandhaltung von Feststellanlagen in der DIN 14677 als eine allgemein anerkannte Re- gel der Technik geregelt sind, insbesondere auch die Mindestqualifikation der Instandhalter und der mindestens erforderliche Inhalt der Prüfung und Dokumentation. (...) Im Rahmen einer Feuerversicherung geht der Versicherer gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Feuerversicherung (ABF) stets davon aus, dass der Versicherungsnehmer alle behördlichen Vorschriften und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhält. Zu den Letztgenannten können ohne Zweifel auch Regeln der Sicherheitstechnik gehören. Dementsprechend ist die neue DIN 14677 auch bedeut- sam für die Feuerversicherung. Weicht ein Betreiber bewusst von dieser Norm ab, was auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung inzwischen durchaus zulässig ist, muss er insbesondere bei Personenschäden nachweisen, dass die Schutzziele zum Personenschutz als gesetzlich allgemeine Sicherheitsvorgaben trotz der Abweichung von anerkannten Regeln der Technik gleichwertig erfüllt sind.“

Dr. Mingyi Wang vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) - in „Sicherheit durch Kompetente Wartung“, Pro Sciherheit- das Magazin für Brandschutz -, 4/2010, S. 6-8

Besteht für ältere Anlagen Bestandsschutz?

Der Begriff des Bestandschutzes ist weder in der DIN 14677 noch in den Richtlinien für Feststellanlagen oder in den bauaufsichtlichen Zu- lassungen eindeutig formuliert. Der Betreiber muss zwischen Vor- und Nachteilen einer Umrüstung abwägen und ist nach wie vor für die Verkehrssicherungspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verantwortlich. Es ist davon auszugehen, dass im Schadensfall Gerichte darüber entscheiden müssen, ob die Sicherheitsbestimmungen ausreichend be- rücksichtigt worden sind. Folgende Fragen müssen geklärt werden:


- Sind die gültigen Richtlinien / Normen zum Zeitpunkt des „In-Verkehr-Bringens“ berücksichtigt und erfüllt worden?

- Wurden die Anlagen regelmäßig einer Wartung unterzogen? - Sind die Wartungen von einer sachkundigen Person und gemäß Herstellervorgabe durchgeführt worden?

- Sind die Mängelbeseitigungen umgehend veranlasst worden? - Hätte eine Nachrüstung zum richtigen Zeitpunkt den Schaden verringern oder gar verhindern können?

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